Sorgerechtsverfügung-
Warum ist sie so wichtig?

Eine Sorgerechtsverfügung schützt Ihr Kind. Sie entscheiden darin, wer Ihr Kind betreut,
wenn Sie dies bei schwerer Krankheit oder Tod nicht mehr können.

Wer sollte eine Sorgerechtsverfügung erstellen?

Jeder, der ein minderjähriges Kind hat.

Unabhängig von Ihrem Familienstand haben wir das richtige Produkt für Sie:

Unser Angebot „alleine“ kann jeder Elternteil allein umsetzen (egal ob verheiratet oder nicht).
Unser Angebot „mit dem Ehegatten“ ist ausschließlich für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

Sorgerechtsverfügung erstellen

alleine

Hier können Sie alleine bestimmen,
wer Ihr Kind betreuen soll.

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Hier können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten bestimmen, wer Ihr Kind betreuen soll.

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Sorgerechtsverfügung von Experten

Was sind die Vorteile unserer Sorgerechtsverfügung?

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Dieses Online Tool wurde von Anwälten mit jahrzehntelanger Erfahrung in Vorsorgedokumenten entwickelt. Sie erhalten höchste Qualität, juristisch fundiert und auf dem aktuellsten Stand der deutschen Rechtsprechung.

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Sie verlieren keine Zeit mit Terminen und persönlichen Beratungsgesprächen. Sie können hier direkt online, in kurzer Zeit ein qualitativ hochwertiges und juristisch fundiertes Produkt erstellen.

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Wir sind Anwälte, die der Schweigepflicht unterliegen. Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir geben keine Daten an andere weiter, wir verschlüsseln Ihre Daten ab Ihrer ersten Eingabe.

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Unsere Online-Produkte berücksichtigen die Reform des Vormundschaftrechts und die sich daraus ergebende neue Rechtsprechung, gültig seit 01.01.2023. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Ausgezeichnete Kompetenz für Ihr Produkt

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„Laut Goethe sollten Kinder zwei Dinge von Ihren Eltern bekommen:

Wurzeln & Flügel.

Und eine Sorgerechtsverfügung, würde er heute ergänzen.
Denn die Eltern wissen am besten, wer bei deren Ausfall dem Kind beides bieten kann.“
Dr. Dietrich Ostertun – Rechtsanwalt



Unsere aktuellen Ratgeber für Sie

Definition

Eine Vormundschaft ist eine gesetzliche Vertretung und Fürsorge eines Vormunds für eine minderjährige Person. Der Begriff „Vormund“ umschließt sowohl männliche als auch weibliche Personen (wobei früher und tw. im Ausland auch der Begriff „Vormundin“ oder „Vormündin“ genutzt wurde). Historisch stammt der Begriff „Vormund“ aus dem mittelalterlichen „Munt“ (Schutzgewalt und -verpflichtung des Hausherren über die Hausgemeinschaft).

Das Vormundschaftsrecht wurde gesetzlich reformiert und neu geregelt mit Wirkung zum 01.01.2023 (siehe für mehr Informationen zur Gesetzesreform hier{Link zu der SEO-Seite „veraltete Vormundschaft“}. Es ist geregelt in §§ 1773 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden kurz: BGB).

Wer bekommt einen Vormund?

Es gibt mehrere Situationen bzw. Fallgruppen, in denen Minderjährige einen Vormund erhalten:

Zunächst erhalten Minderjährige einen Vormund, wenn sie überhaupt nicht unter elterlicher Sorge stehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ist bei gemeinsamem Sorgerecht dagegen nur ein Elternteil verstorben, so steht die elterliche Sorge allein dem anderen Elternteil zu und es kommt nicht zu einer Bestellung eines Vormunds.

Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt und verstirbt dieser Elternteil oder wird ihm das Sorgerecht entzogen, so entscheidet das Familiengericht, ob der andere Elternteil dann das Sorgerecht erhält oder ob eine Vormundschaft angeordnet wird. Der andere Elternteil erhält das Sorgerecht, wenn dies – je nach rechtlicher Konstellation – dem „Wohl des Kindes nicht widerspricht“ oder „dem Wohl des Kindes dient“ (Näheres wäre im Einzelfall zu prüfen). Der andere Elternteil erhält das Sorgerecht also nicht automatisch, vielmehr bedarf es dessen gerichtlicher Übertragung auf ihn.

Wie wird man Vormund?

Da die Vormundschaft nicht schon kraft Gesetzes eintritt, hat das Familiengericht die Vormundschaft von Amts wegen per Beschluss anzuordnen (§ 1773 BGB).

Die Auswahl des Vormunds erfolgt – sofern die Eltern nicht von ihrem Benennungsrecht Gebrauch gemacht haben – in einem zweistufigen Verfahren: In der ersten Stufe ermittelt das Familiengericht den nach seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeigneten Personenkreis für den Mündel, in der zweiten Stufe erfolgt eine Auswahl aus diesem Personenkreis.

Haben die Eltern von ihrem Ernennungsrecht in einer Sorgerechtsverfügung Gebrauch gemacht, ernennt das Familiengericht die dort benannte Person zum Vormund, solange die Ernennung nicht gegen das Kindeswohl verstößt. Die benannte Person hat ein Recht darauf, Vormund zu werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Verwahrung – wo wird die Sorgerechtsverfügung aufbewahrt?

Die Sorgerechtsverfügung kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie im Ernstfall dem Familiengericht kurzfristig zur Verfügung steht. Bezüglich der Aufbewahrung des Testaments gibt es mehrere Möglichkeiten:
Bei einer amtlichen Hinterlegung beim Nachlassgericht ist die Gewähr am größten (…)

Zeitliche Geltung – wann endet die Vormundschaft?

Die Vormundschaft endet z.B. mit der Volljährigkeit eines Kindes oder dem Wiederaufleben einer zuvor nicht bestehenden elterlichen Sorge. Auch kann ein Vormund bei z.B. pflichtwidrigem Verhalten oder Untauglichkeit vom Familiengericht entlassen werden. (…)

Gewünschter Vormund – sollte die Benennung mit ihm besprochen werden?

Ein Gespräch mit dem, der Vormund werden soll, ist zu empfehlen. Auch kann dem Vormund die testamentarische Sorgerechtsverfügung oder ein Auszug aus dieser oder schon der erste Entwurf gezeigt und seine Zustimmung erfragt werden. Wenn diese Person zu diesem Amt bereit ist, hilft das Gespräch (…)

Inhalt einer Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung kann viel mehr enthalten als die bloße Benennung eines späteren Vormunds. Z. B. könnten die Eltern den Vormund von bestimmten Pflichten befreien oder es kann eine Verwaltungsanordnung verfügt werden. (…)

Wer kann eine errichten?

Jeder Elternteil kann in einem Einzeltestament alleine eine Sorgerechtsverfügung vornehmen. Die Eltern können die Benennung aber auch gemeinschaftlich vornehmen, und zwar in einem gemeinschaftlichen Testament, (…)

Errichtung einer Sorgerechtsverfügung

Ein Vormund kann von den Eltern des betroffenen Kindes durch ein Testament benannt werden. Ein Testament kann entweder in handschriftlicher oder in notarieller Form errichtet werden. (…)

Was macht ein Vormund?

Ein Vormund kann für die Personen- und für die Vermögenssorge eingesetzt werden. Bzgl. der Personensorge kann der Vormund das Kind in seinen eigenen Haushalt aufnehmen, es selber pflegen und erziehen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Er kann das Kind daher auch in einer Pflegefamilie oder in einem Heim unterbringen, (…)

Reicht ein Muster?

Häufiger Wunsch ist es, die Sorgerechtsverfügung mittels eines Muster zu errichten. Dazu gibt es viele Vorlagen im Internet.
Viele Menschen möchten ein Muster benutzen, um eine Sorgerechtsverfügung zu errichten. Darin sollen dann nur noch der Name des Vormunds und der Kinder ergänzt werden. (…)

Testament – Warum diese Form?

Wenn Sie eine wirksame Sorgerechtsverfügung errichten wollen, bedarf dies der testamentarischen Form.
Ein Testament kann privatschriftlich oder notariell errichtet werden. (…)

Das elterliche Sorgerecht

Das Sorgerecht ist die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen der Eltern gegenüber ihrem Kind (Innenverhältnis). Eng verbunden damit ist die Vertretungsbefugnis für das Kind, welche aber die Vertretung des Kindes nach außen hin beschreibt (Außenverhältnis). Beide sind grundsätzlich deckungsgleich: (…)

Betreuung

Was ist eine rechtliche Betreuung und wie kann ich sie verhindern?

Wenn eine Person wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder wegen nachlassender geistiger Kräfte nicht mehr selbst in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu erledigen, bestellt das Betreuungsgericht für diese grundsätzlich einen Betreuer, (…)

Veraltete Vormundschaft

Eine Gesetzesreform, wirksam ab dem 01.01.2023

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2023 das Vormundschaftsrecht reformiert (§§ 1773 ff. BGB n.F.). Ziel der Reform ist es, die persönliche Sorge für Minderjährige zu stärken und die Vermögenssorge zu modernisieren. (…)

Was gilt im Ausland?

Alles hier behandelten Themen gelten nur für das deutsche Recht. Wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommen kann, gelten eventuell andere Regelungen. Bei jedwedem Berührungspunkt zum ausländischen Recht ist daher eine individuelle Prüfung und Beratung in möglichst allen berührten Rechtsordnungen zu empfehlen. (…)

Wozu eine Sorgerechtsverfügung?

Für eine Sorgerechtsverfügung gibt es unterschiedliche Beweggründe.
Einige davon seien hier genannt:
– Selbstbestimmung durch Sie
– Personensorge zum Schutz Ihres Kindes
– Schutz etwaiger Vermögenswerte (…)

Gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht

Bekommen Ehegatten während der Ehe ein Kind, steht ihnen das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam zu. Beide tragen die Gesamtverantwortung für das Kind und müssen Entscheidungen gemeinsam treffen. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, müssen sie sich zunächst einigen. Ist dies nicht möglich, entscheidet in solchen Fällen das Familiengericht. (…)

Ende des Sorgerechts

Sobald jemand für ein Kind das Sorgerecht innehat, kann dieses nur durch ein Familiengericht entzogen werden. Dies erfolgt jedoch als äußerste Maßnahme, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder seines Vermögens gefährdet ist und der Inhaber des Sorgerechts nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, die Gefahr abzuwenden. (…)

Sorgerecht bei Umzug

Leben beide Sorgerechtsberechtigten nicht im selben Haushalt, stellt sich insbesondere die Frage, bei wem das Kind im Haushalt wohnt. Grundsätzlich besteht auch bei einem Umzug für beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht, soweit das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist. (…)

Sorgerecht nach Trennung

Auch nach einer Trennung haben grundsätzlich beide Eltern noch das gemeinsame Sorgerecht inne. Nur wenn es dann zum Streit zwischen den Eltern kommt oder eine solche Regelung das Kindeswohl gefährden würde, wird durch das Familiengericht eine Anordnung zu dem Sorgerecht getroffen. (…)

Geschichten aus dem Leben

Sorgerechtsverfügung online – Glückliche Familien, wenn an den Notfall gedacht ist und z.B. Streit vermieden werden kann

Streit vermeiden:

Patrick und Lisa machen eine Wochenendreise ohne ihre minderjährigen Kinder. Sie verunglücken im PKW tödlich. Die Minderjährigen brauchen daher einen Vormund. Die Großeltern und Verwandte beider Seiten streiten, wer dies werden soll. Egal, wie das Familiengericht entscheidet – die Kinder haben die Eltern verloren und nun auch noch Streit in der Großfamilie. Mit einer Sorgerechtsverfügung wäre dies nicht passiert.

Sorgerechtsverfügung online – Es gibt viele gute Gründe eine zu erstellen, z.B. wenn Sie alleinerziehend sind

Gute Gründe:

Anna ist Alleinerziehende. Der Vater ihres minderjährigen Kindes hat sein Sorgerecht verloren. Er ist chaotisch, drogenabhängig und völlig ungeeignet, das Kind zu versorgen und zu erziehen. Anna will für den Fall, dass ihr etwas zustößt, sicherstellen, dass ein Vormund das Kind betreut und nicht der Kindsvater. In einer Sorgerechtsverfügung hat sie dies verfügt und hierfür auch die Gründe niedergelegt. Sie hat nun Sicherheit, dass das Familiengericht im Notfall hiervon erfährt und dies berücksichtigen kann.

Sorgerechtsverfügung online – Sonderwünsche, z.B. bei Patchworkfamilien können Sie individuelle Regelungen für jedes Kind treffen

Sonderwünsche:

Tobias möchte mehr regeln, als nur den Vormund zu bestimmen: Er hat Kinder aus zwei Beziehungen und die Kinder leben nicht zusammen, sie sollen im Notfall auch verschiedene Vormünder bekommen. In seiner Sorgerechtsverfügung will Tobias die Gründe hierfür darlegen, damit das Gericht nicht einen Vormund für alle einsetzt. Zudem will Tobias die Verwaltung für den Vormund erleichtern, z.B. von der Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung befreien. In einer Sorgerechtsverfügung ist beides und noch vieles mehr möglich.

Sorgerechtsverfügung online – Sicherheit für Sie und Ihr Kind

Sicherheit:

Lisa und Tom sind miteinander verheiratet und erwarten ein Kind. Beide wollen für ihre kleine Familie Sicherheit und Stabilität gewährleisten. Dafür haben sie schon gemeinsam ein Testament errichtet und einen Ehevertrag geschlossen. Jetzt wollen sie noch gemeinsam eine Sorgerechtsverfügung erstellen, damit auch das Baby im Notfall versorgt ist. Dies geht genau so einfach, wie das gemeinschaftliche Testament und ist schon jetzt möglich, obwohl das Baby noch gar nicht geboren ist.

Das sagen unsere Kunden

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„Die Sorgerechtsverfügung für meinen Sohn zu erstellen war ein Kinderspiel. Ich habe keine technischen Kenntnisse und kam trotzdem gut durch den interaktiven Dialog.“

Klaus M. aus Hamburg

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„Ich wollte mich schon lange um meine Vorsorge kümmern, habe aber bisher nie die Zeit dafür gefunden. Mit dem Angebot von werbetreutmeinkind.de habe ich in wenigen Minuten meinen eigenen Entwurf zugeschickt bekommen.“

Klara S. aus München

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„Ich habe nie darüber nachgedacht, wer die Verantwortung für mein Kind übernehmen soll, wenn mir etwas zustößt. Jetzt bin ich froh, dass ich das geregelt habe und sich eine Person meines Vertrauens kümmert.“

Michaela B. aus Hannover

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„Ich habe nicht gewusst, dass man bei der Vormundschaft so viel beachten muss. Ohne die Erklärungen und Hinweise von dem Angebot von werbetreutmeinkind.de hätte ich nie gewusst, wie viele Möglichkeiten es für mich gibt, mein Kind rechtlich abzusichern.“

Manfred K. aus Münster

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„Ich dachte, für Vorsorgedokumente muss ich einen Anwalt aufsuchen und es kostet mich viel Geld. Aber bei werbetreutmeinkind.de habe ich eine Sorgerechtsverfügung gefunden, die alle meine Belange umsetzt und die Rechtslage gut erklärt. Und sie ist von Anwälten erstellt. Das beruhigt mich ungemein.“

Sophie M. aus Berlin

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Vorsorge ist wichtig

Vorsorge ist wichtig – Ein Testament hält Ihre Wünsche und Regelungen im Erbfall fest.

Testament

In einem Testament regeln Sie, wer beim Erbfall alle Ihre Rechte und Pflichten erhält (= Erbe), wer einzelne Vermögenswerte bekommt (= Vermächtnis), wer dies verwaltet und organisiert (= Testamentsvollstreckung) und Vieles mehr.

 

Weitere Informationen zum Testament
Vorsorge ist wichtig – Eine Patientenverfügung regelt Ihre Wünsche im Krankenhaus

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung regeln Sie, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, wenn Sie sich dazu nicht mehr äußern können. Je nach eigenen Wünschen können viele Behandlungen erbeten oder – bei finalem Zustand – diese auch untersagt werden.

 

Erstellen Sie hier eine Patientenverfügung
Vorsorge ist wichtig – Eine Vorsorgevollmacht regelt wer Sie vertritt, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie vertritt, z.B. in medizinischen Angelegenheiten oder in Vermögensangelegenheiten. Dies ist wichtig, da ein jeder durch Unfall oder Krankheit vorübergehend handlungsunfähig werden kann.

 

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