Verwahrung – wo wird die Sorgerechtsverfügung aufbewahrt?

Die Sorgerechtsverfügung kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie im Ernstfall gefunden wird und dem Familiengericht zeitnah zur Verfügung steht. Bezüglich der Aufbewahrung gibt es mehrere Möglichkeiten:

Bei einer Hinterlegung beim Nachlassgericht ist die Gewähr am größten, dass die Sorgerechtsverfügung nicht ungewollt verändert oder unauffindbar wird. Eine solche Hinterlegung erfolgt bei notariellen letztwilligen Verfügungen stets, bei eigenhändig errichteten letztwilligen Verfügungen nur, wenn diese anschließend selber bei einem Nachlassgericht hinterlegt werden, was bei jedem Amtsgericht in Deutschland möglich ist. Die notariellen und die handschriftlichen Sorgerechtsverfügungen liegen also „im gleichen Schrank“ beim Gericht, auch die Gerichtsgebühren für die amtliche Hinterlegung sind bei beiden Wegen gleich hoch (Stand 2022: einmalig 75 Euro). Die amtliche Verwahrung ist der sicherste Weg. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet einmalig 18 Euro.

Damit das Familiengericht die Sorgerechtsverfügung auch dann berücksichtigen kann, wenn ein Vormund vor dem eigenen Ableben erforderlich wird (z.B. bei langer schwerer Krankheit), sollten Sie neben einem gerichtlich verwahrten Exemplar noch ein weiteres Exemplar an einer Stelle verwahren, welche Ihrem Umfeld bekannt ist (z.B. in einem Ihren Vertrauten bekannten „Notfallordner“ oder beim benannten Vormund).

veröffentlicht am 31. März 2022, verschlagwortet mit Vormundsbenenneung

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