Welchen Inhalt und Umfang
Ihrer Sorgerechtsverfügung wünschen Sie?

Eine Sorgerechtsverfügung kann mit unterschiedlichem Umfang und Inhalt gestaltet werden.
Abhängig von Ihren Wünschen und Gestaltungsvorstellungen
können Sie Ihre Wahl aus den folgenden Produkten treffen:

kostenfrei

Sorgerechtsverfügung

Basis

  • ein Vormund kann benannt werden
  • für alle minderjährigen Kinder einheitlich
  • Ausschluss beliebig vieler Personen als Vormund
  • Widerruf bestehender Sorgerechtsverfügungen
  • notarielle oder handschriftliche Errichtung
  • berücksichtigt neues Recht (Reform zum 01.01.2023)
  • 14,95 €

    Sorgerechtsverfügung

    Premium

  • bis zu zwei Vormunde können benannt werden
  • für alle minderjährigen Kinder einheitlich oder
  • freie Wahl, für welches Kind verfügt werden soll
  • Möglichkeit zur Eingabe der Namen der Kinder
  • Einbezug / Ausschluss künftiger Kinder wählbar
  • Wünsche zum Zusammenwohnen von Kindern aufnehmbar
  • ein Ersatzvormund kann benannt werden
  • Regelung zum Verhältnis zwischen Vormund und anderem Elternteil möglich
  • Verhältnis mehrerer Vormunde zueinander kann geregelt werden
  • Wünsche zur Personensorge (z.B. Erziehung) können festgehalten werden
  • Wünsche zum Haushalt, in dem Kinder wohnen sollen, aufnehmbar
  • Wünsche zur Erziehung, Gesundheit, Hobbys usw. aufnehmbar
  • Vormund kann von gesetzlichen Pflichten befreit werden
  • Vormund kann von Rechnungslegungspflichten befreit werden
  • Anordnungen zur Vermögenssorge können aufgenommen werden
  • dem Vormund kann die Geldanlage für das Kind erleichtert werden
  • Vormundschaft kann unter Bedingung gestellt werden
  • Einsatz eines Pflegers für die Vermögensverwaltung von Todes wegen
  • Regelungsmöglichkeit für die Verwaltung einer Erbschaft des Kindes
  • Regelungsmöglichkeit für Pflichtteilsansprüche des Kindes
  • Ausschluss beliebig vieler Personen als Vormund
  • Widerruf bestehender Sorgerechtsverfügungen
  • notarielle oder handschriftliche Errichtung
  • berücksichtigt neues Recht (Reform zum 01.01.2023)
  • wird als Word-Dokument zur Verfügung gestellt
  • ein Vormund kann benannt werdenbis zu zwei Vormunde können benannt werden
    für alle minderjährigen Kinder einheitlichfür alle minderjährigen Kinder einheitlich oder
    freie Wahl, für welches Kind verfügt werden soll
    Möglichkeit zur Eingabe der Namen der Kinder
    Einbezug / Ausschluss künftiger Kinder wählbar
    Wünsche zum Zusammenwohnen von Kindern aufnehmbar
    ein Ersatzvormund kann benannt werden
    Regelung zum Verhältnis zwischen Vormund und anderem Elternteil möglich
    Verhältnis mehrerer Vormunde zueinander kann geregelt werden
    Wünsche zur Personensorge (z.B. Erziehung) können festgehalten werden
    Wünsche zum Haushalt, in dem Kinder wohnen sollen, aufnehmbar
    Wünsche zur Erziehung, Gesundheit, Hobbys usw. aufnehmbar
    Vormund kann von gesetzlichen Pflichten befreit werden
    Vormund kann von Rechnungslegungspflichten befreit werden
    Anordnungen zur Vermögenssorge können aufgenommen werden
    dem Vormund kann die Geldanlage für das Kind erleichtert werden
    Vormundschaft kann unter Bedingung gestellt werden
    Einsatz eines Pflegers für die Vermögensverwaltung von Todes wegen
    Regelungsmöglichkeit für die Verwaltung einer Erbschaft des Kindes
    Regelungsmöglichkeit für Pflichtteilsansprüche des Kindes
    Ausschluss beliebig vieler Personen als VormundAusschluss beliebig vieler Personen als Vormund
    Widerruf bestehender SorgerechtsverfügungenWiderruf bestehender Sorgerechtsverfügungen
    notarielle oder handschriftliche Errichtungnotarielle oder handschriftliche Errichtung
    berücksichtigt neues Recht (Reform zum 01.01.2023)berücksichtigt neues Recht (Reform zum 01.01.2023)
    wird als Word-Dokument zur Verfügung gestellt
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