Das elterliche Sorgerecht
Das Sorgerecht ist die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen der Eltern gegenüber ihrem Kind (Innenverhältnis). Eng verbunden damit ist die Vertretungsbefugnis für das Kind, welche aber die Vertretung des Kindes nach außen hin beschreibt (Außenverhältnis). Beide sind grundsätzlich deckungsgleich: Das Vertretungsrecht umfasst also alle Angelegenheiten des Sorgerechts.
Das Sorgerecht haben die Eltern für ihre minderjährigen Kinder inne. In der Regel und juristisch ein wenig vereinfacht sind dies folgende Personen: Die leibliche Mutter ist diejenige, die das Kind geboren hat. Der Vater ist derjenige, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder der die Vaterschaft angenommen hat bzw. für den diese gerichtlich festgestellt wurde. Im Falle einer Adoption kann das Sorgerecht statt den Vorgenannten auch dem zustehen, der das Kind adoptiert hat.
Das Sorgerecht umfasst zwei große Bereiche: die Personensorge und die Vermögenssorge:
Die Personensorge:
Die Personensorge umfasst die tatsächliche Sorge für alle persönlichen Angelegenheiten des Kindes. Diese umfassen insbesondere die Pflege des Kindes, die Erziehung, Ausbildung und Berufswahl. Die Eltern können etwa den Aufenthalt ihres Kindes bestimmen und sind für sein gesundheitliches Wohlergehen verantwortlich. Dafür müssen sie ärztliche Maßnahmen veranlassen und in ärztliche Eingriffe einwilligen. Sie haben das Kind zu beaufsichtigen und für seine Sicherheit zu sorgen.
Die Vermögenssorge:
Die Eltern haben die Sorge über das gesamte Vermögen des Kindes inne. Zum Kindesvermögen gehören der Grundbesitz des Kindes, Wertpapiere, Kontoguthaben sowie Einkünfte, die das Kind aus Arbeit oder selbständigem Geschäftsbetrieb erwirbt. Die Vermögenssorge umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten oder zu vermehren.
veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht