Gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht

Bekommen Ehegatten während der Ehe ein Kind, steht ihnen das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam zu. Beide tragen die Gesamtverantwortung für das Kind und müssen Entscheidungen gemeinsam treffen. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, müssen sie sich zunächst einigen. Ist dies nicht möglich, entscheidet in solchen Fällen das Familiengericht.

Wird ein Kind nicht in eine Ehe hineingeboren, steht zunächst nur der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Der Vater kann das Sorgerecht durch eine Sorgerechtserklärung beantragen. Auch in diesem Fall steht dann beiden Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu.

veröffentlicht am 18. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht

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