Wozu eine Sorgerechtsverfügung?
- Selbstbestimmung durch Sie: Minderjährige erhalten unter bestimmten Umständen einen Vormund. Für diesen Fall kann von den Eltern vorsorglich ein Vormund benannt werden, der dann vom Familiengericht zum Vormund ernannt wird. Dies können Sie auf dieser Webseite wirksam regeln. Keiner weiß besser als Sie, wer am besten für Ihr Kind sorgen kann. Sie entscheiden für Ihr Kind.
- Personensorge zum Schutz Ihres Kindes: Ein Vormund trifft die wichtigen Entscheidungen in der Personensorge – z.B. zu Schulbesuch, ärztlichen Behandlungen, Erziehung und Förderung eines Kindes. Wer den Vormund nicht selber aussucht, überlässt diese wichtigen Entscheidungen Personen, die hierfür zumeist viel weniger vom Kind wissen als ein Elternteil. Entscheiden Sie selbst, wer Ihr Kind beschützt, es erzieht und weiter ins Leben geleitet. Sie sorgen so selber vor und schützen Ihr Kind langfristig.
- Schutz etwaiger Vermögenswerte: Sofern ein Kind etwas erbt, wird dieser Erwerb in der Regel vom Vormund verwaltet und geschützt, da ein Vormund neben der Personensorge auch die Vermögenssorge ausübt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Minderjährige das ihnen ggf. in jungen Jahren zukommende Vermögen nicht unsachgemäß verbrauchen. Im Idealfall stehen die Mittel einem Kind dann zur Finanzierung einer optimalen Ausbildung zur Verfügung. Auch dies schützt Ihr Kind.
veröffentlicht am 18. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht