Inhalt einer Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung kann viel mehr enthalten als die bloße Benennung eines späteren Vormunds. Hier einige – nicht abschließende – Beispiele:
Es gibt bestimmte gesetzliche Verpflichtungen des Vormunds, von denen die Eltern den Vormund befreien können („befreite Vormundschaft“). Das Familiengericht kann einzelne Befreiungen auch wieder außer Kraft setzen, wenn diese die Interessen des Mündels gefährden würden. Von folgenden Pflichten kann durch die Eltern in einer Sorgerechtsverfügung befreit werden:
- Befreiung von der Pflicht, Geldanlagen für den Mündel nur mit „Sperrvermerk“ bei der Bank vorzunehmen. Ohne eine Befreiung bedarf es zum Abheben von Geld oder zur Anlage in Wertpapieren einer Genehmigung des Gerichtes.
- Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des nicht für Ausgaben bereitzuhaltenden Geldes des Mündels nur mit Zustimmung des Familiengerichtes.
- Befreiung von der Pflicht zur Verfügung über Wertpapiere und bestimmte Forderungen des Mündels nur mit Genehmigung des Familiengerichtes.
- Befreiung von der Pflicht, Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen (z.B. bei einer Hinterlegungsstelle oder bestimmten Kreditinstituten).
- Befreiung von der Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung (nur hiervon kann befreit werden, nicht von der Pflicht zur Schlussrechnung am Ende des Amtes). Allerdings ist auch dann im Zweijahreszeitraum ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einzureichen, wenn das Gericht die Zeiträume nicht (auf bis zu fünf Jahre) verlängert.
Die Eltern können auch verfügen, wie ein Vormund den Erwerb von Todes wegen zu verwalten hat (eine sog. „Verwaltungsanordnung“ gem. §§ 1798, 1837 BGB). Von diesen Anordnungen kann der Vormund nur durch das Familiengericht befreit werden, wenn die Befolgung der Anordnung das Interesse des Mündels gefährden würde.
Auch ist es möglich, in der Sorgerechtsverfügung anzuordnen, dass der Vormund von der Verwaltung eines Erwerbs von Todes wegen ausgeschlossen ist. Dazu kann ein Zuwendungspfleger benannt werden, der dann von dem Familiengericht ernannt wird und die Verwaltung durchführt.
veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerechtsverfügung