Reicht ein Muster?

Häufiger Wunsch ist es, die Sorgerechtsverfügung mittels eines Muster zu errichten. Dazu gibt es viele Vorlagen im Internet.

Viele Menschen möchten ein Muster benutzen, um eine Sorgerechtsverfügung zu errichten. Darin sollen dann nur noch der Name des Vormunds und der Kinder ergänzt werden.

Warum geht dies nicht? Warum ist hiervon abzuraten? Ein solches Vorgehen entspräche – bildlich – dem Verleihen eines Werkzeuges, ohne zu wissen, ob der andere eine Zange, einen Schraubendreher oder einen Hammer benötigt. Eine pauschalierte Sorgerechtsverfügung auf einem Muster wäre genauso unklar und oft auch unpassend.

Zunächst ist festzulegen, für welche Kinder eine wirksame Sorgerechtsverfügung überhaupt gelten soll: Damit die Sorgerechtsverfügung für das Familiengericht bindend ist, muss für das Kind das vollständige Sorgerecht und die Vertretungsbefugnis bestehen (weitere Informationen zum Sorgerecht hier{Link zur SEO-Seite „Eltern Sorgerecht“}). Auch ist das Verhältnis des Sorgerechts zum anderen Elternteil wichtig – besteht gemeinsames Sorgerecht oder wurde dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen? Davon abhängig können Sie erst das Verhältnis des Vormunds zum anderen Elternteil regeln.

Eine gute Sorgerechtsverfügung gilt nur für das, was Sie wünschen. Sie können regeln, ob der Vormund einzeln handeln darf oder nur gemeinschaftlich mit seinem Ehegatten / eingetragenem Lebenspartner. Auch können Ersatzvormünder bestimmt werden, z.B. für den Fall, dass der benannte Vormund erkrankt, verstirbt oder die Vormundschaft nicht annimmt. Ein einziges Muster wäre mit der Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten überfordert.

Auch kann der Umfang der Vormundschaft konkreter bestimmt werden. Hierbei kann der Vormund von einzelnen gesetzlichen Pflichten befreit werden: So wollen viele Eltern nicht, dass ein Vormund das Vermögen des Kindes in Wertpapiere oder in spekulativen Anlageklassen anlegt; andere wollen zwecks höherer Renditechancen genau dieses. In einer Sorgerechtsverfügung lässt sich durch Befreiung von gesetzlichen Pflichten bestimmen, was der Vormund darf und was nicht. Ein Muster kann das nicht leisten.

Und noch etwas, das gegen ein Muster spricht: Manche Eltern wollen in ihrer Sorgerechtsverfügung Wünsche und Anregungen für die Personensorge und den Umgang für das Kind niederlegen. Es geht dabei nicht um rechtlich bindende Anordnungen, sondern um unverbindliche Wünsche, die allenfalls moralisch binden. Der Vormund und das Familiengericht können sich also auch darüber hinwegsetzen. Gleichwohl können solche Vorgaben sehr wichtig sein, um den Vormund über Ihr Wissen um das Kind und Ihre Wünsche zu informieren und ihm bei Entscheidungen zu helfen. Sie unterstützen den Vormund damit, die Erziehung des Kindes zu dessen Wohl zu organisieren. Auf unserer Webseite bieten wir die am häufigsten nachgefragten Wünschen an (z.B. Aufenthaltsbestimmungen, Anweisungen zum Umgang und zur religiösen Erziehung).

Einige hingegen wollen den Inhalt der Sorgerechtsverfügung schlank und einfach halten, andere detailliert auch Besonderes regeln. Ein Muster kann niemals alle diese Wünsche abbilden, es zwingt den Benutzer in eine Form, die ohne das Muster gar nicht gewählt würde.

Aus diesen guten Gründen bieten wir Ihnen auf dieser Webseite kein Muster an. Wir bieten Ihnen etwas Besseres an.

Bessere Lösung: Zusammenstellung einer Sorgerechtsverfügung nach Ihren Wünschen

Die Sorgerechtsverfügung kann anhand Ihrer Wünsche und moderner Technik genau passend für Sie erstellt werden. Wir haben die Erfahrung von mehreren Jahrzehnten in der Beratung von Testamenten und Vorsorge in diese Dokumente einfließen lassen. Wir haben sowohl die häufigsten Wünsche sehr präzise ausformuliert, aber auch Raum gelassen für individuelle Eingaben. Und wir ermöglichen eine Vielzahl individueller Lösungen – Sie entscheiden über alle Inhalte. Zusammen mit Ihren Entscheidungen entsteht so eine qualitativ hochwertige und individuelle Sorgerechtsverfügung. Hierfür einige Beispiele:

 

Was weder Muster noch digitale Angebote können

Viele Lebensumstände und Wünsche unserer Kunden sind ähnlich und daher auch ähnlich lösbar. Es gibt jedoch auch Besonderheiten, die im Einzelfall geprüft und gestaltet werden müssen:

Leben Sie oder der gewünschte Vormund oder ein Kind im Ausland, muss geprüft werden, ob die Sorgerechtsverfügung trotzdem wirksam ist. Auch bestimmte versicherungs- und vermögensrechtliche Angelegenheiten können wir hier nicht abbilden. In diesen und anderen Fällen sind die persönlichen Umstände zu analysieren, zu prüfen und eine Sorgerechtsverfügung an Vorgaben aus diesem Umfeld anzupassen. Dies können weder ein Muster noch digitale Angebote. Hierzu müssen ein Anwalt oder Notar eine individuelle Beratung vornehmen. Über solche Grenzen informieren wir Sie ausführlich in den Erläuterungen, die Sie stets zusammen mit Ihrem Sorgerechtsentwurf von uns erhalten.

veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Muster, Muster Sorgerechtsverfügung, Sorgerechtsverfügung

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