Sorgerecht bei Umzug

Leben beide Sorgerechtsberechtigten nicht im selben Haushalt, stellt sich insbesondere die Frage, bei wem das Kind im Haushalt wohnt. Grundsätzlich besteht auch bei einem Umzug für beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht, soweit das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist. Können sich beide Eltern nicht einigen, kann das Gericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Dann kann dieser auch selbstständig über den Wohnort des Kindes bestimmen. Für den anderen Elternteil besteht aber in den übrigen Angelegenheiten weiterhin das Sorgerecht. Außerdem hat er ein Umgangsrecht mit dem Kind.

Eine weitere Lösung besteht in dem Wechselmodel: Das Kind würde dann im Wechsel bei dem einen bzw. dem anderen Elternteil im Haushalt verbleiben. Beide Elternteile betreuen dann jeweils anteilig das Kind.

veröffentlicht am 17. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht

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