Sorgerecht nach Trennung

Auch nach einer Trennung haben grundsätzlich beide Eltern noch das gemeinsame Sorgerecht inne. Nur wenn es dann zum Streit zwischen den Eltern kommt oder eine solche Regelung das Kindeswohl gefährden würde, wird durch das Familiengericht eine Anordnung zu dem Sorgerecht getroffen. Eine solche besteht häufig darin, dass einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird. Dieser kann dann den Wohnort des Kindes bestimmen, wohingegen sich in der übrigen Personen- und Vermögenssorge mit dem anderen Elternteil geeinigt werden muss. Dies gilt jedoch nur für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Bei alltäglichen Angelegenheiten wie zum Beispiel dem Kauf von Kleidung, Beaufsichtigung von Hausaufgaben und dem Bestimmen der Schlafenszeit, besteht ein Recht zur Alleinentscheidung desjenigen Elternteils, bei dem das Kind im selben Haushalt lebt.

veröffentlicht am 17. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht

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