
In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern ihren Willen zur Sorge für ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod äußern. Dies ist in den §§ 1776 und 1782 BGB geregelt.
Im Mittelpunkt einer Sorgerechtsverfügung steht also die Frage, wer das Kind nach dem Tod der Eltern betreuen soll.

In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie also einen Vormund. Sie legen Details für die Personensorge und dem Schutz von Vermögen des Minderjährigen fest.
Rechtliche Erläuterung: Ein Vormund ist die Person, die an die Stelle der Eltern tritt und sich um das minderjährige Kind kümmert. Wenn die Eltern keinen Vormund bestimmt haben, wird das Familiengericht eine Person aus dem Familien- oder Freundeskreis oder – sollte sich hier niemand finden – einen Amtsvormund oder das Jugendamt einsetzen.

Vor der Erstellung sollten Sie entscheiden, ob Sie die Sorgerechtsverfügung alleine oder mit Ihrem Ehepartner / Lebenspartner zusammen errichten möchten.
Rechtliche Erläuterung: Um eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, müssen Sie das Sorgerecht für die Person und das Vermögen des Minderjährigen besitzen.

Außerdem sollten Sie festlegen, ob Sie die Sorgerechtsverfügung für alle Ihre Kinder oder nur für bestimmte erstellen wollen.
Rechtliche Erläuterung: Um eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, müssen Sie das Sorgerecht für die Person und das Vermögen des Minderjährigen besitzen.

Inhalt der Sorgerechtsverfügung kann außerdem sein:
Sie können den Vormund von bestimmten gesetzlichen Pflichen entbinden
Sie können Wünsche äußern z.B. bzgl.: der Unterbringung ihrer Kinder bei einer bestimmten Bezugsperson, der Erziehung der Kinder (Schule, Kita, o.ä.), Wohnort, Gesundheitsversorgung, Umfeld
Sie können bestehende Sorgerechtsverfügungen widerrufen, damit keine widersprüchlichen Dokumente existieren
Sie können Personen bestimmen, die auf keinen Fall als Vormund eingesetzt werden sollen

Für die Erstellung der Sorgerechtsverfügung gibt es zwei Wege:
handschriftlich (ohne Notar) oder beurkundet (mit Notar)
Erstellung einer handschriftlichen Sorgerechtsverfügung:
Schreiben Sie den Entwurf, den Sie mit unserem Generator erstellen, handschriftlich ab und unterzeichnen Sie diesen mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie mit Ort und Datum
Erstellung mit einem Notar:
Sie können den Entwurf (handschriftlich oder maschinell) in einem verschlossenen Umschlag mit zum Notar bringen oder Ihre Erklärung dort mündlich abgeben. Der Notar beurkundet dann das Dokument.

Für die Verwahrung der Sorgerechtsverfügung wird eine Hinterlegung beim Nachlassgericht empfohlen. Sie können diese bei jedem Amtsgericht in Deutschland vornehmen, die Kosten liegen bei ca. 75 Euro einmalig. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet einmalig 18 Euro.
Zusätzlich ist die Hinterlegung beim Vormund selbst oder bei einer anderen Ihnen vertrauten Person oder an einem Ort (z.B. „Notfallordner“), der anderen bekannt ist, sinnvoll, damit die Sorgerechtsverfügung bei Bedarf zeitnah gefunden wird und zur Anwendung kommen kann.