Testament – Online Vorsorgedokumente einfach erstellt

Das Testament

Es gibt kein Rechts­ge­biet, wel­ches uns mehr Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten gibt, als das Erbrecht. Es gibt auch kein Rechts­ge­biet, in dem wir mit so ein­fa­chen Re­ge­lun­gen alles än­dern und sel­ber be­stim­men kön­nen. Und es gibt kaum ein an­de­res Land auf der Welt, wel­ches sei­nen Bür­gern mehr Frei­hei­ten bei der Ver­tei­lung des Ver­mö­gens ein­räumt, als Deutsch­land.

Ei­ni­ge Bei­spie­le:

Mit einer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung (Testament) kön­nen wir voll­kom­men frei be­stim­men, wer spä­ter in un­se­re Rech­te und Pflich­ten ein­tre­ten soll. Dies ist nicht selbst­ver­ständ­lich: In ei­ni­gen an­de­ren Län­dern kön­nen die Erben nicht frei aus­ge­sucht wer­den. Das deut­sche Erbrecht er­laubt uns, frei aus­zu­wäh­len, wer unser Erbe wer­den soll.

Wir kön­nen mit einem Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag auch ein­zel­ne Ge­gen­stän­de ver­tei­len, z.B.: das Ei­gen­heim für den Ehe­gat­ten, die Uhr für den Sohn, den Schmuck für die Toch­ter, Geld­be­trä­ge für die Enkel oder ge­mein­nüt­zi­ge Zwe­cke. Hier­mit kön­nen wir ein­zel­nen Ver­wand­ten und Be­kann­ten eine Freu­de ma­chen und die Ver­tei­lung wich­ti­ger Fa­mi­li­en­stü­cke oder gro­ßer Ver­mö­gens­wer­te selbst be­stim­men.

Wir kön­nen die vie­len Vor­tei­le einer Tes­ta­ments­voll­stre­ckung nut­zen:
Um Streit unter den Erben zu ver­mei­den, kann die Aus­ein­an­der­set­zung des Nach­las­ses einem Tes­ta­ments­voll­stre­cker zu­ge­wie­sen wer­den. Um Min­der­jäh­ri­ge oder ge­schäfts­un­er­fah­re­ne Erben zu schüt­zen, kann ein Tes­ta­ments­voll­stre­cker auch lang­jäh­rig deren Er­werb ver­wal­ten. Das deut­sche Recht lässt uns bei der Aus­ge­stal­tung der Tes­ta­ments­voll­stre­ckung sehr viel Spiel­raum, so dass die Auf­ga­ben und der Zeit­raum einer Tes­ta­ments­voll­stre­ckung nach un­se­ren Wün­schen in­di­vi­du­ell ge­re­gelt wer­den kön­nen.

Wer min­der­jäh­ri­ge Kin­der hat, kann in einem Tes­ta­ment oder in einem Erb­ver­trag an­ord­nen, wer Vor­mund wer­den soll, wenn das Kind ver­waist. An­statt diese Ent­schei­dung den Ge­rich­ten zu über­las­sen, kön­nen wir sel­ber aus­su­chen, wer als Vor­mund die Er­zie­hung und Be­glei­tung un­se­rer Kin­der über­nimmt. Be­reits ein ein­zi­ger Satz im Tes­ta­ment kann dies re­geln.

Über die Ver­tei­lung des Ver­mö­gens hin­aus kön­nen wir Re­geln für die Zu­kunft auf­stel­len: Wir kön­nen den Be­dach­ten Auf­la­gen ma­chen oder eine Nach­erb­schaft an­ord­nen. Manch­mal ist dies hilf­reich, um dafür zu sor­gen, dass Ver­mö­gen in der ei­ge­nen Fa­mi­lie ver­bleibt. Ins­be­son­de­re bei Un­ter­neh­mens­ver­mö­gen, gro­ßen Pri­vat­ver­mö­gen, nach Schei­dun­gen, bei be­hin­der­ten oder be­dürf­ti­gen Kin­dern oder in Patch­work­fa­mi­li­en kann über den ers­ten Erb­fall hin­aus ge­dacht und die Fa­mi­lie auch bei allen denk­ba­ren zu­künf­ti­gen Le­bens­ver­läu­fen ge­schützt wer­den.

Eine letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung mit den vor­ge­nann­ten In­hal­ten kann auf viele Arten ge­trof­fen wer­den: Als Ein­zel­tes­ta­ment, als ge­mein­schaft­li­ches Tes­ta­ment von Ehe­gat­ten / ein­ge­tra­ge­nen Le­bens­part­nern oder in Form eines Erb­ver­trags. Wäh­rend der Erb­ver­trag stets no­ta­ri­ell zu schlie­ßen ist, kön­nen Tes­ta­men­te auch hand­schrift­lich er­rich­tet wer­den, indem sie ei­gen­hän­dig ge­schrie­ben und un­ter­schrie­ben wer­den. Viele spa­ren sich daher die No­tar­kos­ten und schrei­ben ihre Tes­ta­men­te ei­gen­hän­dig.

Auch die Ver­wah­rung von letzt­wil­li­gen Ver­fü­gun­gen ist in Deutsch­land sehr prak­tisch ge­re­gelt: Jeder kann sein Testament zu einem Amts­ge­richt sei­ner Wahl brin­gen und dort si­cher hin­ter­le­gen. Die Ge­bühr be­trägt im Jahr 2020 ein­ma­lig 75 Euro. Hinzukommt die Er­fas­sung im Zen­tral­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer in Ber­lin mit noch ge­rin­ge­ren Ge­büh­ren. Diese Kos­ten dürf­ten meist in einem sehr guten Ver­hält­nis zu der da­durch er­reich­ten Si­cher­heit ste­hen. Das amt­li­che Mel­de­we­sen ge­währ­leis­tet über­dies, dass nach einem Erb­fall jedes Tes­ta­ment auf­ge­fun­den und ver­öf­fent­licht wird. Ein Ver­lust, wie er oft bei pri­va­ter Ver­wah­rung ein­tritt, kann so leicht ver­mie­den wer­den.

Vorteile eines Testaments

Wozu das Ganze? Die vie­len Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten kön­nen wir z.B. nut­zen, um

 

Wir kön­nen alles, was uns für die Zu­kunft wich­tig ist, über un­se­re Zeit hin­aus re­geln.
Wir müs­sen es nur tun.

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