Was macht ein Vormund?
Zur Personensorge: Der Vormund kann das Kind in seinen eigenen Haushalt aufnehmen, es selber pflegen und erziehen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Er kann das Kind daher auch in einer Pflegefamilie oder in einem Heim unterbringen, in diesem Fall hat er die Pflicht, die Pflegefamilie bzw. das Heim sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren, den Aufenthalt zu bestimmen und wesentliche Grundentscheidungen für das Kind zu treffen. Gesetzlicher Vertreter des Mündels bleibt zwar der Vormund, die Pflege und Erziehung erfolgt dann aber durch andere.
Zur Vermögenssorge: Die Vermögenssorge ist für Vormünder viel strenger geregelt als für die Eltern eines minderjährigen Kindes: Der Vormund muss ein Vermögensverzeichnis des Mündels erstellen und dem Familiengericht einreichen. Er hat das Vermögen des Mündels streng getrennt von seinem eigenen zu verwalten. Zudem ist das Vermögen nach gesetzlichen Bestimmungen anzulegen, wenn der Vormund hiervon nicht im Einzelfall vom Familiengericht oder Personen, welche dieses Vermögen verschenkt, vererbt oder vermacht haben, befreit wird. Für viele Geschäfte bedarf ein Vormund der Genehmigung des Familiengerichtes (z.B. für Verfügungen über ein Grundstück, für die Ausschlagung einer Erbschaft, zur Kreditaufnahme usw.). Nach Beendigung der Vormundschaft hat der Vormund das von ihm verwaltete Vermögen des Mündels herauszugeben und über seine Tätigkeit Rechenschaft abzulegen.
veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerecht, Vormund