Errichtung einer Sorgerechtsverfügung
Ein Vormund kann von den Eltern des betroffenen Kindes durch ein Testament benannt werden. Ein Testament kann entweder in handschriftlicher oder in notarieller Form errichtet werden (siehe für mehr Informationen zur Errichtung eines Testaments hier {Link „Testament Muster“})
Die Errichtung eines Testaments dürfte in den meisten Fällen sinnvoll sein, da gerade die Eltern die persönlichen Bindungen ihrer Kinder am besten kennen und somit in der Lage sind, einen geeigneten Vormund für ihre Kinder auszuwählen. Zudem können hauptberufliche Vormünder, die ansonsten bestellt werden, bei ihren mitunter hohen Fallzahlen einzelnen Kindern teilweise nicht die Zeit bieten, die ein benannter Vormund hat, der daneben keine weiteren Mündel betreut. Vor diesem Hintergrund erscheint es erwägenswert, zur Absicherung minderjähriger Kinder eine Sorgerechtsverfügung in Form eines Testaments zu verfassen. Die Eltern nehmen damit ihre Elternrechte wahr und können über den Tod hinaus für das Wohl und die Erziehung ihrer Kinder sorgen.
veröffentlicht am 24. März 2022, verschlagwortet mit Sorgerechtsverfügung, Testament